Grundlage von Planungsprozessen der Landschafts- und Umweltplanung ist eine fundierte Erfassung der Bestandssituation von Flora und Fauna. Bei Genehmigungsverfahren von Infrastrukturprojekten sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen zum besonderen Artenschutz, zum Natura 2000-Gebietsschutz, zur Wasserrahmenrichtlinie sowie zur Haftung für Umweltschäden sehr hohe Anforderungen an die Qualität der Bestandserhebungen gestellt. Dies erfordert neben fundierten Kenntnissen der anwendbaren Nachweismethoden und der einsetzbaren neuen Erfassungstechniken ein hohes Maß an sicherer Artenkenntnis der zu untersuchenden Artengruppen.