Ziel der Landschaftsplanung ist es, unter Berücksichtigung der Multifunktionalität von Landschaft Formen einer nachhaltigen Landnutzung zu entwickeln und den notwendigen Schutz von Natur und Landschaft gegenüber anderen Nutzungsansprüchen zu definieren. Rechtliche Grundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz und die landesrechtlichen Regelungen. In der Landschaftsplanung werden notwendige Maßnahmen des Naturschutzes definiert und so die kommunale Bauleitplanung und die Regionalplanung qualifiziert. Für geschützte Teile von Natur und Landschaft wie Natura 2000-Gebiete werden Pflege- und Managementpläne erarbeitet.