Der Aus- oder Neubau von Verkehrswegen führt in unterschiedlicher Intensität zu Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft. Daher werden auf den Planungsebenen von der Linienfindung bis zur Genehmigung die möglichen Umweltauswirkungen eines Verkehrsprojektes umfassend ermittelt und bewertet. Hierzu werden Umweltverträglichkeitsstudien, Landschaftspflegerische Begleitpläne, Artenschutzbeiträge und Natura 2000-Verträglichkeitsstudien erstellt. Im Ergebnis dieses interaktiven Planungsprozesses werden die nachteiligen Auswirkungen von Verkehrswegen so weit wie möglich vermieden oder durch spezielle Maßnahmen ausgeglichen. Die entsprechenden Maßnahmen können artenschutzrechtlich (CEF- und FCS-Maßnahmen), gebietsschutzrechtlich (Kohärenzsicherung) oder aus der Eingriffsregelungen heraus begründet sein.