Im Rahmen der geplanten „Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenweser an die Entwicklungen im Schiffsverkehr mit Tiefenanpassung der hafenbezogenen Wendestelle“ ist der am 15.07.2011 ergangene Planfeststellungsbeschluss beklagt worden. Für die notwendige Nachbesserung zur Heilung der Planfeststellungsunterlagen lt. BVerwG ist unser Büro (in ARGE mit Büro BIOCONSULT) beauftragt worden. Hintergrund ist, dass der erkennende Senat des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) im Fall der Klage eines Naturschutzverbandes mit Vorlagebeschluss vom 11. Juli 2013 mehrere wasserrechtliche Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Klärung vorgelegt und das Verfahren in der Hauptsache ausgesetzt hat.

Leistungen

  • Umweltverträglichkeitsstudie
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan
  • Artenschutzbeitrag
  • FFH-Verträglichkeitsuntersuchung
  • Maßnahmenkonzept zur Kohärenzsicherung
  • Fachbeitrag zur WRRL
  • Vermeidungslösung für die Landwirtschaft
  • Gefährdungsanalyse Brutgebiet Strohauser Vorländer
  • Öffentlichkeitsbeteiligung

Kenndaten

Auftraggeber
Wasser- und Schifffahrtsamt Bremerhaven
Planungsumfang
ca. 120 Flusskilometer
Bearbeitungszeitraum
seit 2014

Kooperation
ARGE Planungsgruppe Grün mit BioConsult Schuchardt & Scholle GbR